15.09.2021
VK - Zollkontrollen bei der Einfuhr erneut verschoben
Britische Regierung veröffentlicht neuen Zeitplan
Britische Regierung veröffentlicht neuen Zeitplan
Das Fristende zur Beantragung einer britischen Marke sowie eines britischen Geschmacksmusters für zum 31. Dezember 2020 anhängige EU-Anmeldungen naht.
Bereits vor dem 9. September 2021 erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Auskünfte zur Güterliste gelten fort
Einführung zum 1. Oktober - Informationen zu Eintragungen im Ursprungszeugnis
Abgabe der mündichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ausgesetzt
Nach derzeitigem Stand ab 1. September im Warenverkehr mit der Schweiz, Jordanien, Albanien und den Färör-Inseln
Die Übergangsfrist wird um ein Jahr verlängert.
Am 9. September 2021 tritt Verordnung (EU) 2021/821 in Kraft
Im Zuge der Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets gelten seit 1. Juli 2021 u.a. neue Zuständigkeiten für die Abgabe von Zollanmeldungen für kommerzielle Einfuhrsendungen von geringem Wert (B2C und C2C, bis 150 Euro) bzw. für private Geschenksendungen (B2B, bis 45 Euro).
Ab sofort können mitgliedsstaatenübergreifend Zentrale Zollanmeldungen abgegeben werden