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  • 01.09.2021

    Afghanistan - Sämtliche kommerziellen Ausfuhrsendungen sind elektronisch anzumelden

    Abgabe der mündichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ausgesetzt

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die Generalzolldirektion informiert, dass aufgrund der gegenwärtigen Verschärfung der Lage in Afghanistan und zur Umsetzung der in der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 vom 1. August 2011 enthaltenen unmittelbaren und mittelbaren Bereitstellungsverbote ab sofort alle Ausfuhrsendungen mit Waren zu kommerziellen Zwecken nach Afghanistan in das zweistufige Ausfuhrverfahren zu überführen sind (Art. 142 Buchstabe c) UZK-DA).

Die Möglichkeit der Abgabe einer mündlichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ist damit für diese Ausfuhrsendungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für kommerzielle Post- und Expressgutsendungen.

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