Am 9. September 2021 tritt Verordnung (EU) 2021/821 zur Regelung der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in Kraft. Die neue Verordnung sieht unter anderem striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik sowie neue EU-weite Allgemeingenehmigungen für Software und Verschlüsselungstechnologien vor. Zusätzlich werden die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte erweitert. Weitere Informationen unter www.bafa.de.
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Gudrun Wewering
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