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IHK Trier


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  • 09.09.2021

    Neufassung der Dual-Use-Verordnung tritt in Kraft

    Bereits vor dem 9. September 2021 erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Auskünfte zur Güterliste gelten fort

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Am 9. September 2021 tritt Verordnung (EU) 2021/821 zur Regelung der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in Kraft. Die neue Verordnung sieht unter anderem striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik sowie neue EU-weite Allgemeingenehmigungen für Software und Verschlüsselungstechnologien vor. Zusätzlich werden die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte erweitert. Weitere Informationen unter www.bafa.de.

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