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06.08.2026

Zollauffassung zum „Eigenbedarf“ bestätigt

Privates Mitbringen verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus EU-Staaten

Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren, Alkohol oder Kaffee können bei Reisen innerhalb der EU grundsätzlich nur dann steuerfrei mitgeführt werden, wenn sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind und die geltenden Richtmengen eingehalten werden.
Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass der Begriff „Eigenbedarf" ausschließlich den persönlichen Verbrauch der reisenden Person umfasst. Die unentgeltliche Weitergabe solcher Waren an andere Privatpersonen, beispielsweise als Geschenke an Familienangehörige oder Freunde, fällt nicht unter den Eigenbedarf. Dies gilt unabhängig von der Menge der weitergegebenen Waren.
Mit der Entscheidung wurde die bisherige Auslegung der deutschen Zollverwaltung bestätigt.

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