Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ihk-trier.de und deren mobiler Anwendung.
Barrierefreiheit der Inhalte
Unser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei und wird laufend an die EU-Richtlinie 2016/2102 und das LGGBehM zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Wir sind bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte nach und nach umzustellen. Darunter fallen insbesondere pdf-Dokumente, Alternativtexte an Bildern und Linktexte.
Unverhältnismäßige Belastung
Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir eine Bewertung vorgenommen und dabei insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Entsprechend der Nutzungshäufigkeit und Nutzungsdauer haben wir diejenigen Seiten zuerst angepasst, die am häufigsten aufgerufen wurden. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass noch nicht alle Inhalte unserer Website vollständig barrierefrei sind.
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
PDF-Dokumente und Formulare
- Unsere PDF Dokumente und Formulare zum Download sind teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
- Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formulare zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
- Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter hormes@trier.ihk.de. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.
Publikationen
- Unsere Fachpublikationen sind derzeit nicht barrierefrei. Bei Fachpublikationen, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
- Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, kontaktieren Sie uns gerne unter hormes@trier.ihk.de. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
- Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.
Videos
- Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen, zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
Bilder, Grafiken, Texte
- Vorhandene Bilder und Grafiken werden sukzessive mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
- Auch die Texte werden hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten laufend optimiert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung/Zertifizierung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, der IHK Trier etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, anfordern zu können.
Nutzen Sie hierzu unser Feedbackformular.
Außerdem können Sie über folgenden Kontakt der IHK Trier etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Marcus Hormes
Telefon: 0651 9777-122
E-Mail: hormes@trier.ihk.de
Durchsetzungsverfahren
Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind seit dem Jahr 2019 die Aufgaben der Durchsetzungsstelle nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesiedelt. Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen), Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung) und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit) der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mehr Informationen gibt es auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz zur „Barrierefreien Informationstechnik“.Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (§ 10 LGGBehM).
Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Wenn Sie innerhalb eines Monats aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie sich an den Landesbeauftragten wenden. Er prüft dann, ob die Vorschriften eingehalten sind.
Kontakt Landesbeauftragter:
Telefon: 06131 165342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de