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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Zendscheid

Bezeichnung des Plans

1. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Ortslage" städtebauliche Entwicklung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde ZENDSCHEID liegt im äußersten Nordosten der Verbandsgemeinde Bitburger Land im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung hat die Ortsgemeinde am 20.06.2017 den Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Ortslage" gefasst. Damit wurde der bebaute Ortslagenbereich abgegrenzt und in einem Teilbereich ein Außenbereichsgrundstück als neue Baufläche in die Ortslage einbezogen.

Nunmehr hat die Gemeinde beschlossen, ein weiteres Außenbereichsgrundstück am nordöstlichen Siedlungsrand im Rahmen einer 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (K+E-Satzung) in die Ortlagensatzung mit einzubeziehen.

Die gemeinnützige Stiftung "120/4" mit Sitz in Düsseldorf) hat in Zendscheid zusammenhängende Grundstücke überwiegend im baurechtlichen Innenbereich erworben, um diese neu zu bebauen und umzunutzen. Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt hat, für junge Musiker*innen Proberäume und einen Konzertsaal zur Verfügung zu stellen, um in ruhiger, ländlicher Atmosphäre ihre musikalischen Fähigkeiten im Rahmen von Übungsseminaren, Gruppen- oder Einzelunterricht ausbauen können. Die Stiftung bietet Stipendien für Einzelpersonen und Ensembles an, die auf dem Weg in eine professionelle musikalische Zukunft sind. In der Zeit der 
Übungswochen sollen die Stipendiaten in eigenem Gästehaus wohnen. Viele der neuen Räumlichkeiten können auf den, bereits als im Zusammenhang bebauten Ortslage ausgewiesenen Flurstücken errichtet werden.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

02.01.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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