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Stadt/Gemeinde |
Wißmannsdorf |
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Bezeichnung des Plans |
OT Koosbüsch "Zum Sportplatz" 5. Änderung Abgrenzungs- und Abrundungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Auf einer Grünfläche, Flurstück Nr. 34, Flur 1 in der Gemarkung Hermesdorf, soll im östlichen, unmittelbar an die Ortslage angrenzenden Grundstücks, ein Wohngebäude errichtet werden. Der nördliche Teil der beiden westlich angrenzenden Flurstücke Nr. 32 und 33 soll ebenfalls in die Planung einbezogen werden, um zukünftig die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Nebenbauten zu ermöglichen und notwendige Ausgleichsflächen unterbringen zu können. Beide Grundstücke sind im Besitz desselben Grundstückseigentümers, der für seine Kinder im unmittelbaren Umfeld Wohnraum schaffen will. Der Geltungsbereich der Satzung liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage Koosbüsch, auf der Nordseite der Straße ‚Zum Sportplatz‘, und umfasst in Flur 1 der Gemarkung Hermesdorf folgende Flurstücke Nrn. 32, 33, 34 (teilweise). Die Größe des Geltungsbereichs beträgt rund 1.380 m². |
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andokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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18.03.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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