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IHK Trier


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  • Werden Sie Prüfer bei der IHK Trier!

    IHK-Prüfer setzen Maßstäbe, garantieren Qualität und fördern den Nachwuchs

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    Fax: 0651 9777-305
    reuter@trier.ihk.de

    Foto: Eda Cenikli
    Ausbildung

    Eda Cenikli

    Tel.: 0651 9777-354
    Fax: 0651 9777-305
    cenikli@trier.ihk.de

    Foto: Beate Schranz
    Ausbildung

    Beate Schranz

    Tel.: 0651 9777-351
    Fax: 0651 9777-305
    schranz@trier.ihk.de

    Foto: Britta Pöhle
    Ausbildung

    Britta Pöhle

    Tel.: 0651 9777-352
    Fax: 0651 9777-305
    poehle@trier.ihk.de

    Foto: Bernarda Hensel
    Ausbildung

    Bernarda Hensel

    Tel.: 0651 9777-353
    Fax: 0651 9777-305
    hensel@trier.ihk.de

Das duale System verdankt seinen Erfolg den beiden Lernorten Betrieb und Schule. Die Verknüpfung von Theorie und Praxis führt zur hohen Qualität in der Ausbildung und die Qualitätssicherung findet über unabhängige Prüfungen statt.

Prüfer sichern die hohe Qualität der Prüfung. Sie kommen aus den Lernorten Betrieb und Schule und sind als Lehrer, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in 3er Ausschüssen berufen.

  • Anforderungen an Prüfer

    Als Prüfer sind in erster Linie Personen geeignet, die als Ausbilder und Lehrer tätig sind. Darüber hinaus gelten für die Berufung von Prüfern folgende Anforderungen:
    • Sie sind kommunikativ und arbeiten gerne mit anderen Menschen.
    • Sie sind fachlich kompetent o Sie haben einen Berufsabschluss mit guten Leistungen in einem Ausbildungsberuf, der zum Prüfberuf passt. Eine Fortbildung zum Meister, Fachwirt oder ähnliche Qualifikation ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber gerne gesehen. o Ein Studienabschluss in einem passenden Fachbereich qualifiziert ebenfalls zur Prüfertätigkeit. o Auch „Quereinsteiger“ können Prüfen, wenn die fachliche Qualifikation durch eine langjährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf erworben wurde.
    • Sie haben eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO) abgelegt oder sind als Lehrer ausgebildet und weisen somit Ihre pädagogische Eignung nach. • Sie sind zum Zeitpunkt der Berufung im Prüfungsberuf aktiv tätig.
    • Sie haben die persönliche Reife und sind in der Regel älter als die Mehrzahl der Prüflinge (über 24 Jahre alt).
  • Aufgaben von Prüfern

    Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen sind bundeseinheitlich geregelt. Prüfungsaufgaben für schriftliche und praktische Prüfungen werden im Bereich der IHK fast ausschließlich bundeseinheitlich erstellt und bereitgestellt. Dabei wirken Prüfer aus allen Bundesländern mit. Kernaufgaben für alle Prüfer:
    • Vorbereiten und Durchführen von Prüfungsterminen
    • Beurteilen von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungsleistungen
    • Ermittlung der Ergebnisse und Dokumentation von Beurteilungen

    Mögliche weitere Aufgaben für Prüfer:
    • Teilnahme an Besprechungen zur Vorbereitung von Prüfungsterminen
    • Erstellung von lokalen Prüfungsaufgaben, die nicht bundeseinheitlich zur Verfügung gestellt werden können (z.B. für mündliche Prüfungen).
    • Durchrührung von Prüfungen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen.
    • Beschlüsse über die (Nicht-)Zulassung von Prüflingen.
    • Begründen von Prüfungsergebnissen im Rahmen von Akteneinsichten und Widersprüchen.
    • In wenigen Fällen ist auch die Berufung in einen bundesweiten Aufgabenerstellungsausschuss möglich.
  • Zeitaufwand für die Prüfertätigkeit

    Die Prüfungsanforderungen sind je nach Beruf sehr unterschiedlich und damit variiert auch der Aufwand für die Prüfertätigkeit. Somit bewegt sich der minimale Zeitaufwand für eine Prüfung zwischen einem und drei Tagen.
    Zusätzlich zu den Prüfertätigkeiten an einem Prüfungsort kann das Lesen und eventuell auch Bewerten von Projektarbeiten, Dokumentationen, Reporten und schriftlichen Prüfungen von zuhause aus erfolgen. Auch diese Zeiten gehören zur Prüfertätigkeit.
    Bei der Planung der Prüfung werden die individuellen Möglichkeiten der einzelnen Prüfer berücksichtigt. Somit liegt die Prüfertätigkeit pro Jahr bei durchschnittlich etwa fünf Tagen und variiert zwischen einem und 20 Tagen.
  • Vorbereitung auf die Prüfertätigkeit und sonstige Aktivitäten

    Prüfer werden auf Ihre Prüfertätigkeit vorbereitet und erhalten regelmäßig Angebote zur Weiterbildung. Darüber hinaus werden auch weitere Veranstaltungen für Prüfer angeboten.
    • In der Prüfer-Grundschulung werden berufsübergreifende Rechtsgrundlagen und didaktische Elemente des Prüfens vermittelt.
    • Durch eine Gastprüfertätigkeit erhalten neue Prüfer Einblicke in die Prüfungspraxis.
    • Bei Veränderungen im Beruf und in den Prüfungsanforderungen werden - je nach Bedarf - spezielle Schulungen angeboten.
    • Als besonderes Highlight werden regelmäßig Schulungen im Bereich der persönlichen Kompetenzen angeboten. Diese Schulungen sind so gestaltet, dass sie über die Prüfertätigkeit auch einen Mehrwert für die berufliche Tätigkeit in Ihrem Unternehmen und im privaten Bereich bieten.
    • Zur Stärkung des Prüfernetzwerkes führt die IHK ein Prüferfest und eine Prüferehrung durch.
  • Prüferentschädigung / Freistellung

    Die Prüfertätigkeit ist ehrenamtlich. Prüfer erhalten allerdings in Anlehnung an das Justizentschädigungsgesetz eine Aufwandsentschädigung wie ehrenamtliche Richter, persönliche Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten, werden erstattet. Für eine notwendige Prüfertätigkeit hat der Arbeitgeber eine Freistellungspflicht, sofern keine wichtigen betrieblichen Belange dies verhindern. Die Beteiligung von Lehrervertretern findet im Rahmen ihres Schuldienstes statt und ist in der Berufsschulverordnung des Landes geregelt.

    Sie werden - wie viele IHK-Prüfer vor Ihnen - erfreut feststellen: Die Arbeit im Team und mit jungen Menschen macht Spaß. Zudem arbeiten Sie eng mit den Ausbildungspartnern, IHK und Berufsschule zusammen. Somit sind Sie immer über alle Neuerungen, Änderungen und Tendenzen informiert. Dieses Wissen können Sie in Ihrer Firma unmittelbar umsetzen.

    Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als IHK-Prüfer interessieren, stehen Ihnen bei der IHK Trier die benannten Mitarbeiter gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

    Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der beruflichen Bildung

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