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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Weinsheim

Bezeichnung des Plans

Gewerbegebiet "Auf der Acht"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Acht“ ist der konkrete Bedarf
an Gewerbeflächen in der Ortsgemeinde Weinsheim. Für die zum bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet Weinsheim angrenzende Fläche des vorliegenden Plangebietes kommt eine andersartige Nutzung nicht in Betracht. Vielmehr eignet sich diese Fläche unter anderem als „Lückenschließung“ bis zur westlich angrenzend verlaufenden K 179. Bereits jetzt lassen sich Gewerbe- und Industriebetriebe beidseitig der Industriestraße vorfinden.
Zudem liegt der Ortsgemeinde zwischenzeitlich eine sehr konkrete Anfrage für die Nutzung der Fläche als gewerbliches Baugrundstück vor. Es soll mit der vorliegenden Bauleitplanung der konkrete Bedarf für ein ansiedlungswilliges Unternehmen gedeckt werden. Die Gemeinde verfolgt
somit unter anderem das Ziel, Arbeitsplätze in der Region zu erhalten und auszubauen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Auf der Acht“ erfolgt gem. § 8 Abs. 3
BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung als gewerbliche Baufläche.

Plandokumente und Informationen

www.pruem.de


Rückmeldefrist an IHK

24.07.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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