Die IHK Trier und das Deutsche Weininstitut (DWI) weisen darauf hin, dass nicht alle in der EU zugelassenen Zusatzstoffe für Wein auch in Drittländern erlaubt sind. Bei Verwendung nicht zugelassener Stoffe droht eine Zurückweisung der Ware im Zielland. Es gibt Berichte, wonach Zollbehörden vereinzelt auch QR-Codes, die zu Zutaten - und Nährwertverzeichnis führen, auf EU-Etiketten prüfen! Bei Angabe der Sulfite sollten anstelle der E-Nummern, die ausgeschriebene Stoffbezeichnung „Sulfite“ in der jeweiligen Sprache im Zutatenverzeichnis verwendet werden, um Rückfragen oder Missverständnissen vorzubeugen.
Exporteuren wird empfohlen, sich vor Fertigstellung und Versand des Weines über die geltenden Bestimmungen im Zielland zu informieren und den Austausch mit den dortigen Importeuren zu suchen.