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Stadt/Gemeinde |
VG Wittlich-Land - OG Dreis und OG Großlittgen |
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Bezeichnung des Plans |
Gemarkung Dreis "Im Schwertfeld" Gemarkung Großlittgen "Carlsweg" - Rücknahme von Flächen |
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Art des Plans |
41. Einzelfortschreibung Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Anlass der Planung ist die Absicht der Ortsgemeinde Dreis ein Baugebiet mit rund 22 Baugrundstücken zu entwickeln sowie im Bereich des Bolzplatzes die neue Kita zu errichten. Zu diesem Zweck wird Planrecht mittels eines Bebauungsplans geschaffen. Da ein Bebauungsplan mit dem Festsetzungsinhalt eines Allgeneinen Wohngebietes und einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kita nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist dieser entsprechend im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB fortzuschreiben. Zur Schaffung der Voraussetzungen zur Ausweisung von Wohnbauland westlich der L 50 und der Kita, ist der Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Zur Vorbereitung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Wohnbaufläche (W) und einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kita dargestellt. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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27.02.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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