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Stadt/Gemeinde |
VG Speicher "Stadt Speicher" |
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Bezeichnung des Plans |
Kapellenstraße Speicher / Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel |
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Art des Plans |
8. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Entlang der „Kapellenstraße“ hat sich in den letzten Jahren eine Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben entwickelt. Neben den bereits vorhandenen Betrieben ist nun noch geplant, am Ortsausgang einen großflächigen (ca. 800 qm Verkaufsfläche) Einzelhandelsbetrieb (Discounter) anzusiedeln. Die betroffene Fläche (Gemarkung Speicher, Flur 27, Flurstück 40) soll künftig gemäß dem angestrebten Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet: Großflächiger Einzelhandel“ (SO EZH) gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Die im südlichen Bereich vorhandene Maßnahmenfläche „zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) bleibt unverändert bestehen und wird als „private Grünfläche“ ausgewiesen. Das Gebiet wird im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt. Somit entspricht die vorliegende bauliche Entwicklung des Gebietes nicht den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans. Da das Vorhaben somit nicht dem Entwicklungsgebot entspricht, hat die Verbandsgemeinde Speicher die 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kapellenstraße“ der Stadt Speicher im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung beschlossen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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20.02.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Stefan Rommelfanger |
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