Stadt/Gemeinde |
VG Prüm, OG Weinsheim |
Bezeichnung des Plans |
24. Änderung Flächennutzungsplan |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
Die Verbandsgemeinde Prüm sieht die vorliegende 24. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, die eine Flächenänderung im Industrie- und Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Weinsheim betrifft. Für die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung werden die vereinfachte raumordnerische Prüfung gemäß § 18 LPIG sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Anlass für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung ist der konkrete Bedarf an Gewerbeflächen in der Ortsgemeinde Weinsheim. Für die zum bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet Weinsheim angrenzende Fläche des vorliegenden Plangebietes bietet sich die in Rede stehende Fläche unter anderem als „Lückenschließung“ bis zur westlich angrenzend verlaufenden Kreisstraße K 179 an. Bereits jetzt lassen sich Gewerbe- und Industriebetriebe beidseitig der Industriestraße vorfinden. Die Fläche dient der Siedlungsabrundung für das Gewerbe- und Industriegebiet der Gemeinde. Zudem liegt der Ortsgemeinde zwischenzeitlich eine sehr konkrete Anfrage für die Nutzung der Fläche als gewerbliches Baugrundstück vor. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung soll also der konkrete Bedarf für ein ansiedlungswilliges Unternehmen gedeckt werden. Es erfolgt zu diesem städtebaulichen Planvorhaben in einem Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Acht“ seitens der Ortsgemeinde Weinsheim. Durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung soll der Wirtschaftsstandort Weinsheim gestärkt werden und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Durch die Planung erfolgt eine sinnvolle Konzentration von gewerblichen Bauflächen an einem bedeutsamen Standort im Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm. |
Plandokumente und Informationen |
www.pruem.de |
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24.07.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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