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IHK Trier


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  • VG Prüm, OG Sellerich, 21. Änderung Flächennutzungsplan Sonderbaufläche Photovoltaik

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

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    Henry-Justus Erbel

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Stadt/Gemeinde

VG Prüm, OG Sellerich

Bezeichnung des Plans

Sonderbaufläche Photovoltaik

Art des Plans

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Beschreibung

Die „GAIA mbH“ beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Flächen am nordöstlichen Rand der GemarkungSellerich (VG Prüm) im Umfang von ca. 16,77 ha.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichenNutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit
des Ortsgemeinderates Sellerich).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Fröhnland“ erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) in der
Ortsgemeinde Sellerich.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

09.10.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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