Stadt/Gemeinde |
VG Daun |
Bezeichnung des Plans |
12. Änderung |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
Der Verbandsgemeinderat Daun sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Daun vor. Im Rahmen der 12. Änderung des Flächennutzungsplans sind etwa 27 Änderungen in insgesamt 19 Ortsgemeinden sowie in den Stadtteilen Gemünden und Boverath der Stadt Daun bei den Darstellungen im Flächennutzungsplan vorgesehen. Das vorliegende Planverfahren wurde eingeleitet, besonders weil in den letzten Jahren seit der siedlungsflächenbezogenen 10. Änderung einige Erfordernisse zur Fortschreibung der Planinhalte in den Ortsgemeinden bzw. der Stadt Daun aufgetreten sind. So ist unter anderem in der Gemeinde Bleckhausen die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche vorgesehen. Hier wird am östlichen Ortsrand eine Neuausweisung im Umfang von ca. 0,44 ha vorgenommen, um den Bedarf der Gemeinde zu decken und die lokale Entwicklung zu fördern. Ähnliche Situationen bestehen zudem in den Gemeinden Deudesfeld, Dreis-Brück, Ellscheid, Meisburg, Niederstadtfeld, Steiningen, Udler und Wallenborn. Hier werden ebenfalls Wohnbauflächen im Rahmen der Eigenentwicklung ausgewiesen. Die Neudarstellung von Wohnbaufläche ist somit Hauptänderungsthematik innerhalb der 12. Änderung des Flächennutzungsplans. In einem geringeren Umfang werden Sonderbau- und Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. In der Gemeinde Gillenfeld werden im Bereich der bestehenden Schule Gemeinbedarfsflächen im Umfang von 0,67 ha ausgewiesen, welche die soziale Attraktivität des Grundzentrums weiterhin erhalten sollen. Sonderbauflächen werden in den Gemeinden Sarmersbach und Schalkenmehren im Umfang von insgesamt 2,23 ha ausgewiesen. Hierbei werden Freizeitaspekte thematisiert. Im Bereich der Mischbau- und Gewerbeflächen kommt es in der Gesamtheit sogar zu mehr Rücknahmen als Ausweisungen. So werden in den Gemeinden Brockscheid, Demerath, Niederstadtfeld und Sarmersbach Neuausweisungen vorgenommen, während in Deudesfeld, Dockweiler, Schalkenmehren und Steinigen Flächen zurückgenommen werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.vgv-daun.de |
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24.07.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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