Stadt/Gemeinde |
VG Arzfeld OG Lünebach |
Bezeichnung des Plans |
21. Teilfortschreibung zu Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse" |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Eifeler Landbrot“ betreiben seit vielen Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten. Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun, ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen. Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Eifeler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans das Gewerbegebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rund 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur Standortsicherung der beiden Firmen an. Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i.S.d § 8 BauNVO. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hahnengasse“ soll die planungsrechtliche Grundlage für den Fortbestand der Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-arzfeld.de |
|
29.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!