Stadt/Gemeinde |
Stadt Trier |
Bezeichnung des Plans |
Trier - "XXXLutz" und "Mömax" Gottbillstraße im Stadtteil Euren |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
Geplant ist ein Einrichtungshaus XXXLutz sowie ein Trendmöbelhaus Mömax mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 30.600 qm. Für das Einrichtungshaus XXXLutz gilt die verbindliche Summe von 22.900 qm Verkaufsfläche und für das Trendmöbelhaus Mömax die Verkaufsfläche von 7.700 qm. Das Vorhaben wird im wesentlichen Waren des aperiodischen Bedarfs anbieten. Das Kernsortiment setzt sich aus nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbestandteilen zusammen und umfasst ca. 86 Prozent der Verkaufsfläche (26.950 qm). Rund 14 Prozent der Verkaufsfläche sind mit innenstadtrelevanten Randsortimenten belegt (4.250 qm). Das seit der Nutzungsaufgabe im Jahr 2021 nicht enutzte Gelände umfasst das Gebäude des ehemaligen SB-Warenhauses mitsamt der zugehörigen Stellplatzanlage, Anlieferung, Fahrwege sowie Grundstückszufahrten. Das vorhandene Gebäude soll abgerissen und ein Möbel-Einrichtungshaus, bestehend aus den Einrichtungshäusern XXXLutz und Mömax errichtet werden. Damit wird der Standort auch weiterhin eine Einzelhandelsnutzung umfassen. Gegenüber der vormaligen Nutzung wird die zulässige Verkaufsfläche an dem Standort von ca. 5.000 qm auf ca. 30.600 qm erhöht unter gleichzeitiger Reduzierung der bislang uneingeschränkt zulässigen zentrenrelevanten Sortimente |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
15.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Stefan Rommelfanger |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!