Stadt/Gemeinde |
Trier |
Bezeichnung des Plans |
Teilfortschreibung Windenergie |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
Vor dem Hintergrund der Energieverknappung infolge des russischen Angriffskrieges und des dramatisch fortschreitenden Klimawandels hat der Gesetzgeber ein überragendes öffentliches Interesse am Ausbau regenerativer Energien und der damit verbundenen Reduzierung der CO2-Emissionen postuliert. Nach § 2 EEG dienen die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und sind bei der Schutzgüterabwägung solang als vorrangiger Belang einzubringen, bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral ist. Damit besteht auch aus Sicht der Stadt Trier dringender Handlungsbedarf zur Förderung der erneuerbaren Energien. Die Stadt Trier hat sich zudem durch ihre Mitgliedschaft im Klimabündnis das Ziel einer kontinuierlichen Minderung von Treibhausgasemissionen gesetzt. Ziel ist es, alle fünf Jahre die CO2-Emissionen um 10 % zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.trier.de |
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08.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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