Stadt/Gemeinde |
Trier |
Bezeichnung des Plans |
BW 86 "Bonner Straße Nord" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der Bereich der nördlichen Bonner Straße unterhalb der Villa Weißhaus in Trier West-Pallien hat durch seine exponierte Lage entlang der Mosel und unterhalb der Buntsandstein-Felsen aufgrund dieser Einzigartigkeit eine sehr hohe Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild des Stadtteils. Aufgrund der Fernsicht vom gegenüberliegenden Ortsteil Zurlauben, welcher durch Gastronomie und Tourismus geprägt ist, sowie der Aussicht von der Kaiser-Wilhelm-Brücke hat die Bebauung entlang der Bonner Straße auch über den Stadtteil hinaus stadtweite Bedeutung. Das Stadtbild wird geprägt durch eine weitgehend durchgängige, straßenparallele zwei- bis dreigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung mit teilweise villenartigen Strukturen, die vorwiegend im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts entstanden sind. Hier befinden sich mit der Bonner Straße 54 und 57 zwei Kulturdenkmäler, die das Straßenbild vor der beeindruckenden Felsenkulisse maßgeblich mitprägen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes an der nördlichen Bonner Straße sind Bautätigkeiten und Baugesuche aus den letzten Jahren (seit 2008), die eine Ablösung von dem vorherrschenden städtebaulichen Gefüge befürchten lassen und das vorhandene teils denkmalpflegerisch bedeutende Ortsbild beeinträchtigen. Die villenartige Struktur mit zwei bis drei Geschossen und typischen Steildächern wurde vereinzelt überformt durch neuere Gebäude mit Flachdächern, die auch hinsichtlich der Grundstücksfläche den zulässigen Rechtsrahmen ausschöpfen. Es ist zu befürchten, dass die z. Zt. noch vorhandene städtebauliche Qualität, die das typische Straßenbild prägt, durch ein Fortführen dieser Entwicklung verloren geht. Um dem entgegen zu wirken, sollen nun verbindliche Vorgaben zur Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung und zum äußeren Erscheinungsbild der Gebäude getroffen werden. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung dieses Bereichs unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Orts- und Landschaftsbildes ist somit die Aufstellung dieses Bebauungsplans erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt, der im Wesentlichen Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und zur Gestaltung baulicher Anlagen trifft. |
Plandokumente und Informationen |
www.trier.de |
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08.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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