Stadt/Gemeinde |
Trier |
Bezeichnung des Plans |
BW 31 "Gewerbegebiet Luxemburger Straße" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Das Plangebiet des BW 31, 2. Änderung ist vollständig bebaut. Im Westen unterhalten die Stadtwerke Trier ihr Busdepot. Daran anschließend läuft für eine derzeit leerstehende Einzelhandelsimmobilie ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren zur Ansiedlung eines Möbelhauses. Die übrigen Grundstücke des Geltungsbereichs zwischen Luxemburger Straße und Gottbillstraße werden durch verschiedene Betriebe des Baugewerbes/ Bauhandels genutzt, bevor dann jenseits der Gottbillstraße die Justizvollzugsanstalt den östlichen Abschluss des Plangebiets markiert. Von der vorliegenden Planänderung inhaltlich nicht berührt werden die zurzeit mit Sondernutzungen bestandenen bzw. projektierten Flächen für ein Möbelhaus auf dem Grundstück des ehemaligen Lebensmitteleinzelhändlers, die planungsrechtlich zu überarbeitende Fläche der Firma Bauhaus sowie der Bereich der Justizvollzugsanstalt. Für zwei dieser Teilflächen erfolgen gesonderte Planverfahren, die zum Teil (BW 87 „Möbelhaus Gottbillstraße“) bereits angestoßen wurden bzw. in der Vorabstimmung sind. Für die Fläche der Justizvollzugsanstalt besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf. |
Plandokumente und Informationen |
www.trier.de |
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08.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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