Stadt/Gemeinde |
Trier |
Bezeichnung des Plans |
BO 11 "Westlich der Charlottenstraße" |
Art des Plans |
Aufhebung Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der Bebauungsplan BO 11 „Westlich der Charlottenstraße“ wurde am 25.09.1969 durch Beschluss vom Stadtrat zur Satzung beschlossen und am 18.12.1969 öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplans war die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die geordnete bauliche Nutzung der Restgrundstücke zwischen der Charlottenstraße im Osten, der Hermesstraße im Norden, der Olewiger Straße im Süden und dem Bahngelände nach dem Umbau des Verkehrsknotenpunkts Kaiserthermen (BO 10). Der südliche Teilbereich des Geltungsbereichs des BO 11 wurde inzwischen mit dem Bebauungsplan BO 15-1 „Zwischen Charlottenstraße, Olewiger Straße und Bundesbahn“ überplant. Diese Satzung ist nach Beschluss durch den Stadtrat am 22.07.2014 und Bekanntmachung am 05.08.2014 rechtskräftig. Eine förmliche Aufhebung des BO 11 wurde für den Bebauungsplan BO 11 nicht beschlossen, so dass im Falle einer Aufhebung und eines Außerkrafttretens des Bebauungsplans aus anderen Gründen der alte Bebauungsplan BO 11 wiederaufleben würde. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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24.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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