Stadt/Gemeinde |
Trier |
Bezeichnung des Plans |
BM 90 "Anlieferstraße zwischen Neustraße und Bürgerverein" |
Art des Plans |
Aufhebung Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der Bebauungsplan BM 90 „Anlieferstraße zwischen Neustraße und Bürgerverein“ wurde am 11.07.1968 mit Beschluss vom Stadtrat zur Satzung beschlossen und am 30.10.1968 öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Vorbereitung zur Schaffung einer rückwärtigen Anlieferstraße für die Geschäftsgebäude an der Neustraße mit der Intention die Neustraße zu entlasten und Parkplätze für die Anwohner herzustellen. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist bisher nicht erfolgt und wird auch aus heutiger Sicht nicht mehr weitergeführt. Es wird davon ausgegangen, dass die Komplexität der Eigentümerstrukturen und mangelnde Mitwirkungsbereitschaft der Anlieger maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan die Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke fest und ordnet die bestehende Bebauung. Hiervon wurden bereits zahlreiche Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen erteilt. Der Bebauungsplan leidet an einem Ausfertigungsmangel, der im Nachhinein durch das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 11.05.1994 (Az. 1 C 10272/93.OVG) zu einem anderen Bebauungsplan festgestellt wurde. Der Bebauungsplan BM 90 hat aus diesem Grund formell ebenfalls keine Rechtskraft erlangt. Nach Auffassung des Gerichts muss in Rheinland-Pfalz – anders als in den übrigen Bundesländern – die Ausfertigung der Planurkunde durch den Oberbürgermeister zwingend nach der Plangenehmigung durch die Genehmigungsbehörde und unmittelbar vor der Bekanntmachung erfolgen. In allen anderen Bundesländern ist dies nach Urteil des BVerwG unerheblich, da diese keine eigene Landesrechtliche Regelung dazu getroffen haben (Beschluss vom 16.05.1991, Az. 4 NB 26.90). Bis zu diesem OVG Urteil galten diese Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz als rechtskräftig und wurden entsprechend von allen Kommunen angewandt. Eine Heilung dieser rechtsscheinerweckenden“ Bebauungspläne kann durch eine erneute Ausfertigung und Bekanntmachung oder durch eine Überplanung erfolgen. Alternativ sind, wie aktuell angestrebt, die mit einem Ausfertigungsfehler behafteten Bebauungspläne aufzuheben. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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24.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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