Stadt/Gemeinde |
Trier |
Bezeichnung des Plans |
BM 104 "Zwischen Zuckerberg- und Frauenstraße" |
Art des Plans |
Aufhebung Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der Bebauungsplan BM 104 „Zwischen Zuckerberg- und Frauenstraße“ wurde am 18.11.1982 durch den Stadtrat zur Satzung beschlossen und am 01.07.1983 öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplans war die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Ordnung der künftigen Bauvorhaben und zur Regelung der Gestaltung im Planbereich. Der Bebauungsplan BM 104 leidet an einem Ausfertigungsmangel, der im Nachhinein durch das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 11.05.1994 (Az. 1 C 10272/93.OVG) zu einem anderen Bebauungsplan festgestellt wurde. Der Bebauungsplan BM 104 hat aus diesem Grund formell keine Rechtskraft erlangt. Nach Auffassung des Gerichts muss in Rheinland-Pfalz – anders als in den übrigen Bundesländern – die Ausfertigung der Planurkunde durch den Oberbürgermeister zwingend nach der Plangenehmigung durch die Genehmigungsbehörde und unmittelbar vor der Bekanntmachung erfolgen. In allen Bundesländern ist dies nach Urteil der BVerwG unerheblich, da diese keine eigene landesrechtliche Regelung dazu getroffen haben (Beschluss vom 16.05.1991, Az. 4 NB 26.90). Bis zu diesem OVG Urteil galten diese Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz als rechtskräftig und wurden von allen Kommunen angewandt. Eine Heilung dieser rechtsscheinerweckenden“ Bebauungspläne kann durch eine erneute Ausfertigung und Bekanntmachung oder durch eine Überplanung erfolgen. Alternativ sind, wie derzeit angestrebt, die mit einem Ausfertigungsfehler behafteten Bebauungspläne aufzuheben. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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24.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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