EU-Rat und Parlament haben sich auf neue Schutzmaßnahmen für den Stahlsektor geeinigt, die nun wie geplant ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind seit Februar 2019 in Kraft und laufen am 30. Juni 2026 aus.
Es wird ab Juli ein überarbeitetes Zollkontingentsystem eingeführt, das darauf abzielt, den negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler struktureller Überkapazitäten entgegenzuwirken, einschließlich einer Verringerung der Einfuhrkontingente und höherer Zölle auf Einfuhren, die diese Kontingente überschreiten. Um Umgehungen zu verhindern, führt die Verordnung zudem Bestimmungen zur „Melt-and-Pour“-Anforderung ein, die das Land identifiziert, in dem der Stahl erstmals geschmolzen und in seine ursprüngliche feste Form gegossen wurde.
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