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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Speicher

Bezeichnung des Plans

"Gewerbegebiet Kapellenstraße"

Art des Plans

Bebauungsplan - 3. Änderung

Beschreibung

In der Stadt Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beabsichtigt ein Investor die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs. Hierfür steht eine rund 10.000 m² große Fläche am östlichen Rand der Stadt zur Verfügung. Die Fläche liegt in der Stadt Speicher an der „Kapellenstraße“, an der sich in den letzten Jahren eine starke Einzelhandelsstruktur entwickelt hat. 

Der Vorhabensträger beabsichtigt, hier einen Discount-Markt mit ca. 1.200 m² Verkaufsfläche zuzüglich der notwendigen Parkplatzanlage zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ der Stadt Speicher. Um das Vorhaben umsetzen zu können - was von der Stadt mehrheitlich unterstützt wird - muss der Bebauungsplan im betreffenden Bereich geändert werden. Aufgrund der geplanten Großflächigkeit, d.h., die geplante Verkaufsfläche (VKF) beträgt mehr als 800 m², soll an Stelle des „Gewerbegebiets“ (GE) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Fläche künftig ein „Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden. Hierbei sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

20.02.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Stefan Rommelfanger




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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