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  • 18.02.2026

    Sanktionsstrafrecht verschärft

    Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Kern der Reform sind Änderungen der §§ 18, 19 AWG sowie § 82 AWV. 

Wesentliche Änderungen:

  • Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u. a. bei Finanz , Transaktions  und Investitionsverboten.
  • Leichtfertigkeit kann bei Dual Use Sachverhalten bereits strafbar sein.
  • Die bisherige Schonfrist für neue EU Sanktionsakte entfällt.
  • Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
  • Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro

Weitere Informationen unter https://bundestag.de.


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