Wesentliche Änderungen:
- Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u. a. bei Finanz , Transaktions und Investitionsverboten.
- Leichtfertigkeit kann bei Dual Use Sachverhalten bereits strafbar sein.
- Die bisherige Schonfrist für neue EU Sanktionsakte entfällt.
- Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
- Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro
Weitere Informationen unter https://bundestag.de.