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IHK Trier


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Präsenzveranstaltung
  • Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

    Teilnehmerbegrenzung: 18 Personen ( EDV-Prüfung ! )

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

    Foto: Sonja Wagener
    Innovation, Umwelt, Energie

    Sonja Wagener

    Tel.: 0651 9777-502
    Fax: 0651 9777-505
    wagener@trier.ihk.de

Wer gewerbsmäßig Bewachungstätigkeiten anbietet oder als Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe tätig ist, muss seit Dezember 2016 die neue Rechtslage beachten.

Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung muss jeder – Unternehmer wie Arbeitnehmer – absolviert haben, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will:

  1. Ein Gewerbe anmelden
  2. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  3. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
  4. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
  5. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in leitender Funktion
  6. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Die IHK Trier bietet regelmäßig sowohl die erforderlichen Sachkundeprüfungen als auch das Unterrichtungsverfahren für Wachpersonal an.

Link zur Testprüfung (kein Passwort erforderlich)

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