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Stadt/Gemeinde |
Pluwig |
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Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Unterm Kirchhof" |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Diese 2. Bebauungsplanänderung beschränkt sich auf die Änderung textlicher Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung innerhalb des festgesetzten Allgemeinen Wohngebiets (WA). Die Planzeichnung und die übrigen Regelungen bleiben von der 2. Änderung unberührt. Die 2. Änderung des Bebauungsplans wird somit nun zum Anlass genommen die Arten der baulichen Nutzung anzugleichen, damit für das Gesamtgebiet diesbezüglich eine einheitliche Festsetzung künftig gilt. Zusätzlich sollen in Zukunft auch nicht störende Gewerbebetriebe im gesamten WA zulässig sein. Aufgrund der Lage am Ortsrand und die direkt nördlich liegenden Sport- und Freizeiteinrichtungen, ist es das städtebauliche Ziel der Gemeinde auch wohngebietsadäquate, nicht störende Gewerbebetriebe im Plangebiet zuzulassen. Hierzu zählen insbesondere gewerbliche Nutzungen, die in Wohnhäuser integriert werden können, wie Büros oder IT-Dienstleistungen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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21.11.2025 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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