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06.10.2021

Pflicht zur Erteilung einer Negativauskunft

Eine Privatperson kann von einer Behörde oder einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie gespeichert sind. Werden keine persönlichen Daten verarbeitet, muss dies dem Anfragenden mitgeteilt werden, ein Schweigen reicht nicht. Das hat das Amtsgericht Lehrte mit Beschluss vom 3.2.2021 entschieden. Wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, muss dies daher auch mitgeteilt werden, und zwar in Form einer so genannte Negativauskunft. Die Beantwortung muss spätestens innerhalb eines Monats erfolgen (Az.: 9 C 139/20).

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