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  • 02.09.2026

    PPWR: Schildern Sie Ihre Erfahrungen der EU-Kommission!

  • Foto: Lea Hebel
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Lea Hebel

    Tel.: 0651 9777-531
    hebel@trier.ihk.de

Am 12. August trat die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mit einer Vielzahl neuer, teils noch ungeklärter Regelungen in Kraft. Neue Dokumentationspflichten, Konformitätserklärungen, Kennzeichnungsanforderungen sowie die Einordnung der eigenen Rolle als „Erzeuger“, „Hersteller“ oder „Vertreiber“ stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe stoßen dabei schnell an ihre Kapazitätsgrenzen.
Hinzu kommt, dass bei der Auslegung vieler PPWR-Regelungen weiterhin offene Fragen bestehen. Gleichzeitig müssen Unternehmen bereits heute Entscheidungen treffen und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Dies führt zu erheblicher Unsicherheit in den Betrieben.
Schreiben Sie an die EU-Kommission: IHK-Musterschreiben herunterladen
Die IHK-Organisation wendet sich nun mit einer konzertierten Aktion an die EU-Kommission, um die bestehenden Herausforderungen aus der Unternehmenspraxis deutlich zu machen und Verbesserungen anzustoßen. Dafür ist sie auf die Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen angewiesen.
Schildern Sie der EU-Kommissarin Jessika Roswall Ihre Erfahrungen mit der PPWR und beteiligen Sie sich an der DIHK-Kampagne.
Hierfür stellen wir Ihnen zwei Musterschreiben zur Verfügung, die Sie hier herunterladen können. Die gelb markierten Bereiche können individuell angepasst und ergänzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche gelben Markierungen vor dem Versand des Schreibens entfernt werden.
So gehen Sie vor:
•Ergänzen Sie das Musterschreiben um Ihre Firmenanschrift und Ihre Unterschrift sowie gegebenenfalls um Ihr Firmenlogo.
•Senden Sie das Schreiben möglichst bis zum 11. September, spätestens jedoch bis zum 30. September, per E-Mail anjessika.roswall@ec.europa.eu.
•Setzen Sie bitte hebel@trier.ihk.de in CC.

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