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24.03.2026

Onlinepflicht für Genussmittelsteuer‑Anträge

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen ihre Verbrauchsteuerformulare digital über das Zoll‑Portal einreichen

Zum 1. Januar 2027 führt die Deutsche Zollverwaltung eine verpflichtende digitale Antragstellung für zahlreiche Formulare im Bereich der Genussmittelsteuern ein. Betroffen sind insbesondere dieAlkohol , Alkopop , Bier , Kaffee , Schaumwein  und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Tabaksteuer.  

Was ändert sich?

Mit dem Stichtag 1. Januar 2027 werden die relevanten Formulare nicht mehr als Download über die Zoll-Website oder das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt. Stattdessen müssen alle Anträge und Meldungen ausschließlich digital über das Zoll Portal eingereicht werden. Grundlage hierfür ist § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Übermittlung von Verbrauch  und Luftverkehrsteuerdaten (VStDÜV)

Zugang zum Zoll Portal nur mit Geschäftskundenkonto

Für die Nutzung des Zoll Portals benötigen Unternehmen ein Geschäftskundenkonto, das wiederum ein ELSTER Organisationszertifikatvoraussetzt. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass die Einrichtung und Freischaltung der Zugänge einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Unternehmen sollten daher frühzeitig:
  • ein ELSTER Konto für ihre Organisation einrichten
  • das Geschäftskundenkonto im Zoll Portal anlegen
  • interne Prozesse auf die digitale Antragstellung umstellen

Ziel der Umstellung


Die Digitalisierung soll Abläufe vereinheitlichen, Verwaltungsprozesse beschleunigen und Fehlerquellen reduzieren. Das Zoll Portal bietet hierfür eine zentrale Plattform, über die Unternehmen Anträge stellen, Formulare übermitteln und Vorgänge elektronisch nachverfolgen können.

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