Stadt/Gemeinde |
VG Prüm |
Bezeichnung des Plans |
OG Olzheim "Auf Koppning / Hinter Koppning" SO Photovoltaik |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die „GAIA mbh“ (Jahnstraße 28 in 67245 Lambsheim) beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf überwiegend landwirtschaftlichen Flächen an der östlichen Gemarkungsgrenze von Olzheim (VG Prüm). Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ein Größe von ca. 16,3 ha, hiervon werden ca. 15,0 ha als Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt. Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,5 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technische Infrastruktur (z.B. Trafostation, Zentralwechselrichter) werden Kompaktstationen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,5 m aufgestellt. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder über eine Mulchmahd gepflegt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung eines Gehölzstreifens vorgesehen. Da großflächige PV-FFA im Außenbereich – außerhalb eines 200 m Korridors von Autobahnen und Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen (gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB) – nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Olzheim die Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage (Solarpark). Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Prüm wird im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. In seiner Sitzung vom 19.01.2023 hat der Ortsgemeinderat über das Vorhaben beraten und die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 14.06.2023 hat der Ortsgemeinderat Olzheim beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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30.09.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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