Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 17.02.2026

    Neuerungen in der slowakischen Steuerlandschaft

    Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde das Gesetz zur Finanztransaktionssteuer neu abgegrenzt.

  • Foto: Jan Heidemanns
    International & Wein

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    heidemanns@trier.ihk.de

Die aktuellen Anpassungen erfassen auch Unternehmen, die in der Slowakei nicht ertragsteuerlich registriert sind. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen daher auch nicht ansässige Unternehmen der Finanztransaktionssteuer, sofern sie ihre Geschäftstätigkeit in der Slowakei mittels eines festen Ortes für mehr als 15 Tage innerhalb eines Kalendermonats ausüben.
 
Unternehmen, die ab diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und kein Bankkonto in der Slowakei unterhalten, sind verpflichtet, die Finanztransaktionssteuer eigenverantwortlich zu ermitteln, monatlich zu melden und fristgerecht abzuführen. Diese Verpflichtungen können auch Unternehmen treffen, die in der Slowakei ausschließlich für Zwecke der Umsatzsteuer registriert sind.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:

Katarína Cerdán
Leiterin Finanzdienstleistungen
AHK Slowakei
The Europeum B | Suché mýto 1 | SK-811 03 Bratislava
Mob.: +421 902 918 257
E-Mail: cerdan@ahk.sk | Web: https://slowakei.ahk.de 

Seitenfuß