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Motiv: Umweltsymbole und PC (Foto: Deemerwha - Stock.Adobe.com)
(Foto: Deemerwha - Stock.Adobe.com)
  • 22.09.2026

    Neue Regeln für Umweltwerbung: Handlungsbedarf für Unternehmen

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Ab dem 27. September 2026 gelten neue europaweite Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen – unabhängig von ihrer Größe.
Wer auf seiner Website, in Social Media, auf Verpackungen oder in Werbematerialien mit Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ wirbt, sollte seine Kommunikation jetzt überprüfen.

Worauf Unternehmen besonders achten sollten
Allgemeine Umweltaussagen kritisch prüfen
Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „ressourcenschonend“ dürfen künftig nicht mehr pauschal verwendet werden. Solche Aussagen müssen nachvollziehbar und belegbar sein.
Beispiel: Ein Unternehmen bewirbt seine Produkte als „nachhaltig“, ohne zu erläutern, worin der konkrete Umweltvorteil besteht. Künftig kann dies problematisch sein.

Vorsicht bei „klimaneutral“

Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind besonders risikobehaftet, wenn sie ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen. Bestehende Aussagen sollten daher sorgfältig überprüft werden.

Zukunftsversprechen absichern

Aussagen wie „Wir sind bis 2030 klimaneutral“ oder „Net Zero bis 2040“ benötigen eine belastbare Grundlage. Erforderlich sind konkrete Maßnahmen, messbare Zwischenziele und ein nachvollziehbarer Umsetzungsplan.

Siegel und Logos überprüfen
Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel sollten nur verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Selbst entwickelte „Green“- oder „Eco“-Labels können problematisch sein.

Haltbarkeit und Reparierbarkeit stärker berücksichtigen

Verbraucher sollen künftig besser über Haltbarkeit, Reparaturmöglichkeiten und Ersatzteile informiert werden. Betroffene Unternehmen sollten ihre Produktinformationen entsprechend überprüfen.

Was droht bei Verstößen?

Unzulässige Umweltwerbung kann zu Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und weiteren wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen führen. Die Anforderungen gelten grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße.

Checkliste für Unternehmen

Prüfen Sie insbesondere:
  • Website und Onlineshop
  • Social-Media-Kanäle
  • Verpackungen und Produktkennzeichnungen
  • Flyer, Broschüren und Werbeanzeigen
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
  • verwendete Siegel, Labels und Logos
Besonders kritisch sind pauschale Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“. Wer solche Begriffe verwendet, sollte sicherstellen, dass die zugrunde liegenden Aussagen den neuen Anforderungen entsprechen.
Wer Handlungsbedarf feststellt, sollte bestehende Werbematerialien, Produktinformationen und Kommunikationskanäle zeitnah anpassen.
 

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