|
Stadt/Gemeinde |
Morbach |
|
Bezeichnung des Plans |
Ortsbezirk Weiperath - Niederwies Klarstellungs- und Ergänzungssatzung |
|
Art des Plans |
Bebauungsplan |
|
Beschreibung |
Die Gemeinde Morbach beabsichtigt, für den Ortsbezirk Weiperath die Satzung „Weiperath – Niederwies“ aufzustellen, um dort bereits erschlossene Außenbereichsflächen in den bebaubaren Innenbereich einzubeziehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Morbach (GRUPPE HARDTBERG 2003) weist das Plangebiet vollständig als Mischbaufläche aus. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Weiperath in Flur 3 die Flurstücke 22 und 29/1 im Innenbereich sowie 21 im Außenbereich; in Flur 4 Flurstücke 19/2, 20 und 21 sowie im Außenbereich Flurstück 19/1 (teilweise). Die Flurstücke im Osten des Satzungsbereiches sind bereits bebaut. Der Satzungsbereich umfasst insgesamt 4.344 m² Fläche, davon im Außenbereich 1.866 m². |
|
andokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
27.02.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!