Die Generalzolldirektion hat das
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen (Ausgabe 2025) veröffentlicht. Auf über 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren. Es ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. Eine Kurzübersicht der Änderungen ist in den Vorbemerkungen zusammengefasst.