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  • Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG)

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

    Foto: Dr. Matthias Schmitt
    Standortpolitik

    Dr. Matthias Schmitt

    Tel.: 0651 9777-901
    Fax: 0651 9777-505
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Im August 2015 ist das rheinland-pfälzische Gesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) in Kraft getreten. Seitdem ist es auch in unserem Bundesland möglich, so genannte Business Improvement Districts (BIDs), deren rheinland-pfälzische Variante LEAP heißt, zu gründen.

Was sind BIDs?


Es handelt sich dabei um räumlich exakt abgegrenzte – meist innerstädtische – Geschäftsbereiche, in denen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung durch private Akteure, die auch das BID finanzieren, umgesetzt werden. Bei ausreichenden Zustimmungsquoten werden alle Eigentümer von Gewerbegrundstücken zur Finanzierung herangezogen. BIDs dienen dazu, Trittbrettfahrerverhalten auszuschließen und auf diese Weise ausreichend finanzielle Mittel zu sammeln, um über eine Aufwertung des öffentlichen Raums Frequenzgewinne und damit Steigerungen der Immobilienwerte zu erzielen.

Das rheinland-pfälzische LEAP-Gesetz

LEAPs können ein breites Maßnahmenbündel umsetzen, angefangen von gemeinsamen Marketingaktivitäten über die Gestaltung des öffentlichen Raums und das Leerstandmanagement bis hin zur Abgabe von Stellungnahmen in öffentlichen Anhörverfahren. Um die Einrichtung eines LEAPs beantragen zu können, müssen die Eigentümer von mindestens 15 Prozent der relevanten Grundstücke, die mindestens 15 Prozent der Gesamtflächen ausmachen, dies unterstützen. Nach öffentlicher Auslage der LEAP-Unterlagen dürfen nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer der im Projektbereich gelegenen Grundstücke oder Grundstücksflächen widersprechen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, werden alle Eigentümer zur Finanzierung herangezogen. Die Beiträge richten sich nach dem Gesamtaufwand des LEAPs und den Einheitswerten der Grundstücke.

Detaillierte Informationen zum LEAPG finden Sie im Downloadbereich in der Broschüre „Neue Impulse für die (Innen-)Stadt“ der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

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