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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Lichtenborn

Bezeichnung des Plans

"Bedachungs GmbH Hermes"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Firma „Hermes“ betreibt seit vielen Jahren in Lichtenborn den Dachdeckerbetrieb „Hermes Bedachungs GmbH“.
Bereits im Jahr 2007 wurde der Bebauungsplan „Hermes Bedachung“ aufgestellt und im Jahr 2008 durch den Ortsgemeinderat Lichtenborn als Satzung beschlossen. Es erfolgte jedoch keine öffentliche Bekanntmachung, sodass der Bebauungsplan nicht in Kraft getreten ist. Allerdings wurde auch ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nach Maßgabe des § 33 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“) die Errichtung einer seinerzeit geplanten Halle vorzeitig genehmigt.
Zur Standortsicherung plant die Firma nun die Errichtung einer weiteren Halle. Zur Sicherung des Betriebs -und um mögliche künftige Erweiterungspotenziale zu schaffen- wird als planungsrechtliche Voraussetzung eine erneute Aufstellung des Bebauungsplans notwendig.
Zudem sollen Flächen östlich des Gewerbebetriebs baurechtlich überplant werden. Hintergrund ist das Bestreben der Verbandsgemeinde Arzfeld auf dem Grundstück 2/49 sowie auf dem nördlichen Teil des Grundstücks 2/47 eine Feuerwehr-Gerätemeisterei (Lagehalle für diverse Fahrzeuge sowie Schlauchwerkstatt, Gerätelager, Funkwerkstatt, Kleiderkammer usw.) zu errichten.
Richtung Ortskern erfolgt somit eine Nachverdichtung. Die Betriebserweiterung erfolgt zwar vom Ortskern weg, soll aber als Anbau erfolgen und ist somit im Zusammenhang zum bebauten Ortsteil zu sehe. Die Geltungsbereichsgrenzen sollen eingegrünt werden, sodass eine Abgrenzung zum planungsrechtlichen Außenbereich erkennbar ist. Gemäß Abstimmungen mit der Unteren Landesplanungsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm handelt es sich vorliegend um eine Maßnahme der Innenentwicklung (Nachverdichtung), wodurch ein Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch begründet wird.

Plandokumente und Informationen

www.vg-arzfeld.de


Rückmeldefrist an IHK

29.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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