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Stadt/Gemeinde |
Lahr |
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Bezeichnung des Plans |
"Auf Buchicht" (Sondergebiet Photovoltaik) |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Lahr entwickelt mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes Flächen, die sich nach der Anwendung der „Leitlinien zu / Kriterien zum Filtern von Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Leitlinien / Kriterien PV-FFA) 1 auf ihrer Gemarkung als Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ergeben haben. Die Leitlinien/Kriterien PV-FFA der Verbandsgemeinde bieten Grundlage und Handlungsrahmen für die Verbandsgemeinde zur geordneten Steuerung und zum verträglichen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Auf dieser Grundlage ist die Ortsgemeinde Lahr zusammen mit der Verbandsgemeinde Südeifel für ein Teilgebiet südwestlich der Ortsgemeinde in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zur Entwicklung einer PV-FFA eingetreten. Um den allgemeinen energiepolitischen Zielen und hier konkret der Entwicklung regenerativer Energiequellen zu folgen, die insbesondere mit den Änderungen zum BauGB 2023 und der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) IV weiter bekräftigt worden sind, möchte die Ortsgemeinde Lahr auf der vorliegenden Fläche ihren Beitrag zu diesen Zielen leisten. Aufgrund der Exposition und der Flächenverfügbarkeit besitzt die Fläche insgesamt eine gute Eignung. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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25.11.2025 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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