Stadt/Gemeinde |
Körperich |
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Im Haaresdell II" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Haaresdell II“ beabsichtigt die Ortsgemeinde Körperich die Entwicklung von Wohnbauflächen in ihrem Gemeindegebiet. Bei der Fläche handelt es sich um eine ca. 4,2 ha große Freifläche, die bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt wird. Entlang der Landesstraße L1 / Gaytalstraße wurde bereits im Rahmen der Planung zum Bebauungsplan „Im Haaresdell“ eine Mischnutzung entwickelt. Im Zuge eines zweiten Bauabschnitts soll nun der rückwärtige Bereich ebenfalls erschlossen und bebaut werden. Vorgesehen ist die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit maximal 1 bis 5 Wohneinheiten. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren, da die Ausweisung neuer Wohnbauflächen mit der Notwendigkeit einer Umweltprüfung einhergeht, deren Ergebnisse im Umweltbericht zusammengestellt werden. Ziel der Planung ist es, das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde zu sichern und der steigenden Nachfrage in der Verbandsgemeinde Südeifel gerecht zu werden. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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30.09.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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