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Motiv: Chatbot Conversation AI (Foto: Khunkorn Studio - Stock Adobe)
(Foto: Khunkorn Studio - Stock Adobe)
  • 23.07.2026

    KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten der KI-Verordnung veröffentlicht. Sie erläutern, wann Unternehmen Nutzer über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz informieren und wann KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und schaffen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mehr Rechtssicherheit.

Positiv aus Sicht der Wirtschaft: Die Europäische Kommission hat in den nun veröffentlichten Leitlinien wesentliche Forderungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) aufgegriffen. Dadurch konnten zahlreiche praxisnahe Erleichterungen erreicht werden, von denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Transparenzpflichten betreffen insbesondere Unternehmen, die
  • Chatbots oder andere KI-Systeme zur Interaktion mit Kunden, Mitarbeitenden oder anderen Personen einsetzen,
  • KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte veröffentlichen,
  • KI zur Erstellung von Bildern, Audio- oder Videoinhalten nutzen.

Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Die Leitlinien enthalten mehrere wichtige Klarstellungen:
  • Oft genügt ein einmaliger Hinweis, dass ein Nutzer mit einem KI-System interagiert.
  • Bestimmte industrielle Anwendungen und reine B2B-Lösungen können von Transparenzpflichten ausgenommen sein.
  • Rein ästhetische Bildbearbeitungen zu Werbezwecken gelten in der Regel nicht als Deepfakes.
  • Bei Bußgeldern müssen Aufsichtsbehörden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von KMU berücksichtigen und die günstigere Berechnungsmethode anwenden.
Diese Regelungen gehen auf Forderungen zurück, die die DIHK und weitere Wirtschaftsverbände im Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren eingebracht haben, um die Anforderungen für Unternehmen praxistauglich auszugestalten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen,
  • ob Personen mit eingesetzten KI-Systemen interagieren,
  • ob KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden,
  • ob bestehende Kennzeichnungen und Hinweise den neuen Anforderungen entsprechen.

Die Leitlinien gelten ab dem 2. August 2026. Bis dahin sollten Unternehmen ihre eingesetzten KI-Anwendungen erfassen und die erforderlichen Informations- und Kennzeichnungsprozesse überprüfen. Die nun veröffentlichten Erläuterungen der Europäischen Kommission bieten dafür eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Planungssicherheit in der praktischen Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten

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