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  • Irrhausen 1. Teiländerung Bebauungsplan "In der Bringsmich"

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Stadt/Gemeinde

VG Arzfeld

Bezeichnung des Plans

Irrhausen 1. Teiländerung Bebauungsplan "In der Bringsmich"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Das Plangebiet Teilbereich a der 1. Änderung ist größtenteils bereits bebaut, es soll lediglich eine zusätzliche Garage errichtet werden können. Die Ortsgemeinde Irrhausen hat sich dazu entschlossen folgende Textfestsetzungen zu ändern: Verschiebung / Erweiterung des Baufensters in Richtung Norden.

Änderung der Firstrichtung, Dachform und Dachneigung
Die Textfestsetzung A 6 zur Hauptfirstrichtung der Gebäude wurde beim vorhandenen Gebäudebestand berücksichtigt, kann allerdings für den geplanten Garagenneubau nicht übernommen werden, da sich die Dachkonstruktion entsprechend der Ausnutzung als Fläche für PV-Anlagen ausrichten wird. Die bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften B 1 zu Dachform / Dachneigung / Dachaufbauten soll dahin gehend geändert werden, dass auf dem Garagengebäude ein Pultdach mit einer geringeren Neigung als 35° errichtet werden kann. Aus diesem Grund ist ebenfalls vorgesehen, die Festsetzung einer Satteldachausbildung zu streichen.
Zur Klarstellung der Zulässigkeit einer nicht-blendenden Metalldacheindeckung in den Farben anthrazit oder schwarz für Garagengebäude wird diese Festsetzung und B 2 ergänzt. Sämtliche Festsetzungen darüber hinaus haben auch weiterhin Bestand. Das Plangebiet Teilbereich b der 1. Änderung umfasst den gesamten Bebauungsplan aus dem Jahr 2000.

Die Textfestsetzung A 6 zur zwingenden Einhaltung der Hauptfirstrichtung der Gebäude soll aufgehoben werden. Zum einen möchte die Ortsgemeinde den Bauherren in diesem Punkt einen größeren Gestaltungsspielraum geben. Zum anderen haben die noch nicht bebauten Grundstücke eine deutliche kleinere Baufläche und die größeren topografischen Unterschiede gegenüber den bereits bebauten Grundstücken. Der Verzicht auf die Vorgabe einer Firstrichtung erleichtert die Platzierung der geplanten Gebäude, um möglichst wenig Erdbewegungen auf den kleineren Baugrundstücken vorsehen zu müssen.

Andererseits ist ohne Vorgabe eine bessere Ausrichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien möglich, so kann eine optimale Ausrichtung einer Photovoltaik- oder
Solarthermieanlage gewährleistet werden.
 

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

03.10.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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