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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Hillesheim

Bezeichnung des Plans

"An der Rothenlay"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der Stadtrat Hillesheim hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der Rothenlay“ in seiner Sitzung am 15.05.2024 beschlossen, um im Norden der Gemarkung, die Möglichkeit zu schaffen, gewerbliche Bauflächen festzusetzen Hier ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Stromversorgung eines ortsansässigen Betriebes geplant.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

17.10.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Henry Erbel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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