Stadt/Gemeinde |
Hermeskeil |
Bezeichnung des Plans |
Klosterstraße |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die Stadt Hermeskeil unterliegt, wie auch andere Städte in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus, dem ständigen Wandel der urbanen Strukturen und den sich verändernden Anforderungen und Zielen. So besteht in der Stadt eine erhöhte Nachfrage nach Wohnraum. Auch im Plangebiet der „Klosterstraße“ der Stadt Hermeskeil trifft dies aufgrund der Innenstadtnähe und der guten Verkehrsinfrastruktur zu. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.300m², verteilt auf die Flurstücke (Flur 48) 1, und 4 sowie 7/6 gänzlich. Zum Teil wird das Flurstück (Flur 48, Flurstücks Zähler 2) ebenfalls überplant. Mit dem Bebauungsplan soll die baurechtliche Grundlage für die Errichtung eines Bauvorhabens realisiert werden, um die aktuell bestehende Nachfrage nach Wohnraum in der Innenstadtnähe befriedigen zu können. Um das Planungsrecht für das Vorhaben zu schaffen und somit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen werden erfüllt. Somit wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Klosterstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB aufgestellt. |
Plandokumente und Informationen |
www.hermeskeil.de |
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11.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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