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IHK Trier


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 (Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com)
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  • Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in

  • Foto: Jana Lex
    Weiterbildung

    Jana Lex

    Tel.: 0651 9777-750
    Fax: 0651 9777-705
    jana.lex@trier.ihk.de

  • Prüfungsanmeldung

    Der Anmeldeschluss liegt 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin

  • Allgemeines

    (Geprüfter) Technische Fachwirt/ (Geprüfte) Technische Fachwirtin ist befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.
  • Zulassungsvoraussetzungen

    Zu den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „ Technische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Technischen Fachwirt/ (Geprüfte) Technische Fachwirtin (PDF-Datei) zuzulassen, wer
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich nachweist. oder
    • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

    Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO (PDF-Datei) zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
    • ein weiteres Jahr Berufspraxis

    Hinweis:
    Die Berufspraxis (§ 2 Abs. 3 VO (PDF-Datei)) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Technischen Fachwirt/ einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 VO (PDF-Datei) haben.
  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalt

    Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (PDF-Datei) in folgende Prüfungsteile und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:

    Prüfungsteile Prüfungsdauer Prüfungsinhalte
    Wirtschaftsbezogene Qualifikation Schriftliche Prüfung
    max. 300 Minuten
    • Volks-und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
    • Rechnungswesen (90 Minuten)
    • Recht und Steuern (60 Minuten)
    • Unternehmensführung (90 Minuten)
    Technische Qualifikationen Schriftliche Prüfung
    max. 270 Minuten
    • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen (60 Minuten)
    • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie (90 Minuten)
    • Fertigungs- und Betriebstechnik (120 Minuten)
    Handlungsspezifische Qualifikationen
    (erst nach erfolgreichem Abschluss 
    der schriftlichen Prüfung
    durchzuführen)
    Schriftliche Prüfung
    Situationsaufgabe
    240 Minuten


    Mündliche Prüfung
    max. 30 Minuten
    mit Vorbereitung
    • alle Handlungsbereiche



    • Situationsbezogenes Fachgespräch
    • Präsentation



    Mündliche Ergänzungsprüfung

    Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
    Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO) (PDF-Datei)
    Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
    Dauer: max. 15 Minuten

    Prüfungsteil: Technische Qualifikationen
    Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 5 VO) (PDF-Datei)
    Dauer: max. 20 Minuten



  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 9 Abs. 4 VO) (PDF-Datei )
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 925,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei).

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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