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IHK Trier


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 (Foto: contrastwerkstatt - Fotolia)
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  • Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann

  • Foto: Jana Lex
    Weiterbildung

    Jana Lex

    Tel.: 0651 9777-750
    Fax: 0651 9777-705
    jana.lex@trier.ihk.de

  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.


  • Allgemeines

    (Geprüfter) Personalfachkaufmann/ (Geprüfte) Personalfachkauffrau ist qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.


  • Zulassungsvoraussetzung

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. 

    Beachten Sie
    Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnungzu erbringen. ( § 2 Abs. 2 VO (PDF-Datei))


  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalt
    Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1 VO (PDF-Datei) in folgende Handlungsbereiche:
    • Personalarbeit organisieren und durchführen
    • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
    • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
    • Personal- und Organisationsentwicklung steuern

    Prüfungsablauf/ -gliederung

    Prüfungsteil Prüfungsdauer Prüfungsinhalt




    Schriftliche Prüfung
    • 100 - 120 Minuten

    • 160 Minuten


    • 160 Minuten


    • 160 Minuten
    • Personalarbeit organisieren und durchführen

    • Personalarbei auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

    • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

    • Personal- und Organisationsentwicklung steuern

    Mündliche Prüfung
    • 10 Minuten

    • max. 30 Minuten
    • Präsentation

    • Situationsbezogenes Fachgespräch


    Mündliche Ergänzungsprüfung
    Hat der*die Prüfungsteilnehmer*in in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm*ihr in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 3 Abs. 4 VO (PDF-Datei))
    Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
    Dauer: max. 20 Minuten


  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn der*die Prüfungsteilnehmer*in in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§ 7 Abs. 1 VO (PDF-Datei))


  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 550,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei).

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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