Geprüfte Technische Betriebswirte haben die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
- Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
- Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
- Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
Berufliche Qualifikation
Technische Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
- Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, z.B.
- Berücksichtigen der Konjunktur und WirtschaftspolitikBeschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen
- Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl
- Rechnungswesen, z.B.
- Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
- Interpretieren von Jahresabschlüssen
- Anwenden von Kostenrechnungssystemen
- Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen
- Finanzierung und Investition, z.B.
- Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse
- Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen
- Durchführen von Nutzwertrechnungen
- Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Beherrschen der Marketinginstrumente
- Beurteilen des Produktlebenszyklus, Mitwirken bei der Produktplanung
- Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, Beherrschen der Beschaffungsprozesse
- Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte
- Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen
Management und Führung
- Organisation und Unternehmensführung
- Planungskonzepte
- Organisationsentwicklung
- Projektmanagement und persönliche Planungstechniken
- integrative Managementsysteme
- Moderations- und Präsentationstechniken
- Personalmanagement, z.B.
- Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung, Personalführung und -beurteilung
- Arbeits- und Sozialrecht
- Informations- und Kommunikationstechniken, z.B.
- Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht
- Auswahl von IT-Systemen und Einführung von Anwendersoftware
- Kommunikationsnetze und -systeme auf Medien bezogen
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Im Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Technische Betriebswirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 22. November 2004 (BGBl. I, S.2907), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 27 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt oder eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.