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GEPRÜFTE/R LOGISTIKMEISTER/IN

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Logistikmeister sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Berufliche Qualifikation


Geprüfte Logistikmeister verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

Beruf- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln,
  • Betriebswirtschaftliches Handeln,
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • im Handlungsfeld Logistikprozesse,
    • Logistikkonzept
    • Leistungserstellung
    • Prozesssteuerung und -optimierung
  • im Handlungsfeld Betriebliche Organisation und Kostenwesen,
    • Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
    • Qualitätsmanagement
  • im Handlungsfeld Führung und Personal
    • Personalführung
    • Personalentwicklung.

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Nachweis der Qualifikation

Die unter „Beruflichen Qualifikationen“ beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Logistikmeister aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25. Januar 2010 (BGBl. I S. 26), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 50 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

Voraussetzungen


Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
  • eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • über die oben genannten Praxiszeiten hinaus ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Logistikmeisters haben.

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