Arbeitsgebiete und Aufgaben
Kellermeister/innen obliegt die Führung der Weinkellerei als Produktions- oder Betriebsleiter/in. Neben den Verwaltungs- und Managementarbeiten gehören zu den wesentlichen Tätigkeiten eines/er Kellermeister/in die Traubenbearbeitung und -verarbeitung, der Ausbau sowie die Pflege und Verarbeitung der Weine sowie Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -sicherung. Nach der abgeschlossenen Fortbildung soll der/die ‚Kellermeister/in‘ in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Zudem soll er/sie sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen in der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einstellen können sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten können.
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
- Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Mathematische und physikalische Grundlagen
- Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen, Einheitengleichungen
- Berechnung von Maßänderungen
- Berechnung eines Verschnitts
- Berechnung des Energiebedarfs
- Druckberechnungen
- Chemische Grundlagen
- Grundlagen der Chemie
- Organische und anorganische Chemie
- Weinchemie
- Kellerbuchführung und Weinrecht
- Weinrechtliche Bestimmungen
- Kellerbuchführung
- Kellerwirtschaft und Kellertechnik
- Wein-, Sekt- und Saftzubereitung
- Technische Einrichtungen für den
- Produktionsablauf
- Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit
Fachpraxis
- Kellertechnik
- Weinbeurteilung
- Chemische Analysetechnik
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Kellermeister-Prüfung ist zugelassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Weinwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
- Die „Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen“ sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden.