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IHK Trier


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  • Allgemeines

    Industriemeister/innen im Fachbereich Metall sind verantwortlich für reibungslose Abläufe in der Produktion, müssen den Qualitätsstandard überprüfen und sind zeitgleich verantwortlich für die Bereiche Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
  • Zulassungsvoraussetzung

    Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte ndustriemeisterin - Fachrichtung Metall ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


     Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
    • zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
  • Informationen zur Prüfung

    Die Prüfung gliedert sich gemäß§ 4 und § 5 in folgende Prüfungsbereiche:

    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen    
    Rechtsbewusstes Handeln Handlungsbereich "Technik"
    Betriebswirtschaftliches Handeln Handlungsbereich "Organisation"
    Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Handlungsbereich "Führung und Personal"
    Zusammenarbeit im Betrieb

    Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten



  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist laut § 8 bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:

    1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“,
    2. im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 3,
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 4 und
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 5.

    Die bestandene Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ darf dabei nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 375,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 550,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil  gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei).

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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